Land Niedersachsen übernimmt GEMA-Gebühren für Vereine
*Pressemittelung*
Vereinsvorstände können jetzt aufatmen, wenn sie Veranstaltungen mit musikalischem Rahmenprogramm durchführen: Um ehrenamtliche Organisationen bei der Ausrichtung nicht-kommerzieller Veranstaltungen zu unterstützen, hat das Land Niedersachsen eine Entlastung bei den GEMA-Gebühren beschlossen.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Karl-Ludwig von Danwitz begrüßt diese Entscheidung und sieht darin eine wichtige Unterstützung des Ehrenamts in Niedersachsen: „Es ist eine gute Nachricht für unsere Ehrenamtlichen im Land, dass sie ab jetzt bei den GEMA-Gebühren entlastet werden. Auch unsere Vereine im Heidekreis werden zukünftig davon profitieren. Wichtig ist nun, dass die Erstattung mit möglichst wenig Aufwand beantragt werden kann.“
Das Land Niedersachsen hat einen Vertrag mit der GEMA unterzeichnet, der gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Vereine in Niedersachsen bei den GEMA-Kosten bei bis zu vier Veranstaltungen pro Verein und Jahr von den GEMA-Gebühren befreit. Die Veranstaltung muss dazu eintrittsfrei sein, im Vorfeld online angemeldet werden und darf eine Veranstaltungsfläche von 500 Quadratmetern nicht überschreiten. Dafür stellt das Land im noch laufenden Jahr fast 167.000 Euro und in den kommenden Jahren bis zu eine Million Euro jährlich zur Verfügung. Ausgenommen sind Sportvereine, die bereits über den Landessportbund unterstützt werden.
Eine ähnliche Regelung gibt es bereits in Bayern (seit 2023) und Thüringen (2024). Um die Kosten erstatten zu lassen, müssen Vereine oder Organisationen ihre Veranstaltungen weiterhin bei der GEMA anmelden. Hierfür steht ein spezielles Onlineportal zur Verfügung. Diese Regelung gilt für Veranstaltungen ab dem 1. November 2024.