Reform des Wehrdienstes Tauschwitz: „Ein notwendiger Schritt für Sicherheit und Verlässlichkeit“

13. November 2025

Die heute vorgestellten Reformen des Wehrdienstes durch die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD markieren einen zentralen Schritt zur Stärkung der sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit Deutschlands. Ziel ist es, die Bundeswehr personell und strukturell so aufzustellen, dass sie ihren Auftrag in einem herausfordernden sicherheitspolitischen Umfeld dauerhaft zuverlässig erfüllen kann.

„Die Sicherheit unseres Landes braucht Verlässlichkeit. Der neue Wehrdienst schafft dafür klare und moderne Rahmenbedingungen“, betont Vivian Tauschwitz MdB. „Das Wehrmodernisierungsgesetz ist noch nicht der große Wurf, auf den viele – auch in der Truppe – gewartet haben. Aber es ist ohne Frage ein Schritt in die richtige Richtung. Mit der klaren Forderung nach Transparenz im Aufwuchs und den dazugehörigen Korridoren haben wir endlich eine Messbarkeit erreicht, die unabdingbar ist. Jetzt muss sich zeigen, ob wir den notwendigen Aufwuchs freiwillig erreichen. Den Plan B sollten wir dabei aber weiterhin nicht aus den Augen verlieren.“

Neu geordnete Wehrerfassung und Musterung

Ein Kernpunkt des Konzepts ist ein gesetzlich verankerter Aufwuchspfad mit definierten Personalzielen. Vorgesehen sind künftig „260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten“ sowie „rund 200.000 Reservistinnen und Reservisten“. Diese Zielkorridore werden regelmäßig durch Berichte des Verteidigungsministeriums an den Bundestag überprüft. Wesentlich ist die Wiedereinführung der Wehrerfassung. Ab dem kommenden Jahr erhalten alle 18-Jährigen einen Fragebogen zu Motivation und Eignung. Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend. Zudem beginnt „die verpflichtende Musterung der ab dem 1. Januar 2008 geborenen Männer“.

Tauschwitz verweist darauf, dass eine verpflichtende Musterung junger Frauen nach aktueller Rechtslage nicht möglich ist: „Die Wehrpflicht ist im Grundgesetz ausdrücklich geschlechterbezogen ausgestaltet und bezieht sich derzeit ausschließlich auf Männer. Eine Ausweitung auf Frauen wäre nur mit einer Grundgesetzänderung machbar – und dafür bräuchte es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag. Diese Mehrheit ist derzeit nicht gegeben.“ Sie ergänzt: „Das Reformpaket bewegt sich damit bewusst im verfassungsrechtlichen Rahmen und bietet kurzfristig umsetzbare Lösungen.“

Keine automatische Rückkehr zur Pflicht

Eine Bedarfswehrpflicht kann nur dann aktiviert werden, „wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte dies erforderlich macht“ und ausschließlich per Gesetz des Bundestages. „Einen Automatismus zur Aktivierung der Wehrpflicht wird es nicht geben“.

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