Transparenzhinweise

Dies ist die Transparenzbekanntmachung gemäß Art. 12 der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410. Sie informiert Sie umfassend über die werbende Stelle, die Inhalte, die Finanzierung, die Verbreitung und die eingesetzten Targeting-Verfahren der Kampagne.

Einordnung der Kampagne

Die Kommunikationskampagne der CDU Heidekreis zur Kommunalwahl 2026 ist politische Werbung im Sinne des Art. 3 Nr. 2 TTPW-VO. Der CDU Kreisverband Heidekreis tritt damit als Sponsor im Sinne von Art. 3 Nr. 10 TTPW-VO und als politischer Akteur im Sinne von Art. 3 Nr. 4 TTPW-VO auf. Diese Bekanntmachung gilt für sämtliche Werbemittel, die im Rahmen dieser politischen Werbekampagne im Sinne des Art. 3 Nr. 5 TTPW-VO veröffentlicht werden.

Sponsor der Kampagne

SponsorCDU Kreisverband Heidekreis
AnschriftMoorstraße 78-80, 29664 Walsrode
VertretungsberechtigtVivian Tauschwitz, Vorsitzende
Operativ verantwortliche PersonHenning Leeske, Kreisgeschäftsführer
E-Mailinfo@cduheidekreis.de
Websitewww.cduhk.de
RechtsformPartei, nicht rechtsfähiger Verein
Sitz29664 Walsrode
Politischer Akteur (Art. 3 Nr. 4 TTPW-VO)Ja
Kontrollierende Einrichtungkeine

Bezug zur konkreten Abstimmung

Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit der Wahl der Bürgermeister, des Landrats, der Gemeinderatswahlen, der Stadtratswalen und der Kreistagswahl am 13.09.2026, Kommunalwahlen in Niedersachsen.

Verbreitungszeitraum

Die politische Werbung wird im Zeitraum 10.07.2026 bis 04.10.2026 verbreitet.

Finanzierung der Kampagne

Für die politische Werbung besteht ein Budget in Höhe von 15.000 Euro. Das Budget wird aus Mitteln des CDU-Kreisverbandes Heidekreis finanziert. Die Mittel stammen vollständig aus der Europäischen Union (Bundesrepublik Deutschland).

Beteiligte Anbieter politischer Werbedienstleistungen

Sämtliche Plattformen und Medienanbieter, über die Werbemittel ausgespielt werden, sind ihrerseits als Herausgeber im Sinne von Art. 3 Nr. 13 TTPW-VO zu qualifizieren und unterliegen eigenen Pflichten:

Deutsche Post AG (DHL), Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 BonnVerteilung der Wahlwerbung (Flyer)
Wesselmann Werbung GmbH, Lohrheidestraße 68–70, 44866 BochumBereitstellung, Aufstellung, Betreuung und Verbreitung mobiler Großflächenwerbung

Sonderregelungen in der heißen Phase (Art. 5 TTPW-VO)

Da die Kommunalwahl am 13.09.2026, bzw. die Stichwahl am 27.09.2026 stattfindet, gilt vom 13.06.2026 bis 27.9.2026 das Verbot der Sponsoring-Tätigkeit für Sponsoren mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (Art. 5 Abs. 1 TTPW-VO). Der Sponsor erklärt daher. dass er seinen Sitz in der Europäischen Union hat. Es werden ausschließlich Mittel aus EU-Quellen eingesetzt. Sämtliche eingebundene Dienstleister haben ihren Sitz in der Europäischen Union oder einem EWR-Staat (Bundesrepublik Deutschland). Es findet keine Mit-Finanzierung oder Mit-Sponsoring durch Akteure aus Drittstaaten statt.

Aufbewahrung und Europäisches Archiv

Diese Transparenzbekanntmachung wird gemäß Art. 12 Abs. 5 TTPW-VO einschließlich aller Aktualisierungen für sieben Jahre nach Ende der Kampagne unter dieser URL verfügbar gehalten. Sämtliche Online-Anzeigen werden in das Europäische Archiv für politische Online-Anzeigen nach Art. 13 TTPW-VO eingespeist und sind dort dauerhaft abrufbar.

Meldung möglicher Verstöße

Wer den Verdacht hat, dass diese Kampagne oder einzelne ihrer Werbemittel den Anforderungen der TTPW-VO nicht entsprechen, kann dies wie folgt melden:

Direkte Meldung an den Sponsorinfo@cduheidekreis.de
Ansprechpartner für Datenschutz- und Transparenzfragendatenschutz@cdu.de

Letzte Aktualisierung: 01.08.2026 (Aufnahme der Wesselmann Werbung GmbH)

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