Biogas als Perspektive zur Verdrängung von Gas und Öl im Wärmemarkt
Verbrennung von Biogas über Notfackel und Strom-Einspeisemanagement ruft Kritik hervor
Hannover. Strom und Wärme aus Biogas haben in Niedersachsen eine große wirtschaftliche Bedeutung. Der Stromversorgung aus Biogasanlagen ist nicht nur klimafreundlicher als Strom aus fossilen Energieträgern, auch im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine und die Versorgungssicherheit von Gas, könnte
Biogas helfen, die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen zumindest zu senken.
In diesem Zusammenhang erreichten den heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Karl-Ludwig von Danwitz und seine Kollegen aus der CDU-Fraktion vermehrt Anfragen, insbesondere vieler Landwirte, die die Regelungen seitens der Landesregierung zur Strom- und Gaserzeugung durch Biogasanlagen kritisieren.
„Es ruft zu recht Unverständnis in der Bevölkerung hervor, wenn durch die – von den Landwirten nicht gewollte Abschaltung – oftmals schon erzeugtes Biogas in Anlagen ohne Gasspeicherreserven über die Notfackel verbrannt wird, da es von den Netzbetreibern nicht eingespeist wird“, so von Danwitz, der diese Kritik jetzt zusammen mit den Abgeordneten Martin Bäumer, Dr. Marco Mohrmann, Helmut Dammann-Tamke und Heiner Schönecke als Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Landesregierung gestellt hat.
„Die Anlagen sorgen für ein klimaneutrales Heizen und für eine verlässliche Stromerzeugung, durch einen flexiblen Betrieb. Biogasanlagen mit Wärmeauskopplung sind jedoch durch netznotwendige Abregelungen des Redispatch 2.0 betroffen. Das bedeutet, Anlagen werden oft mehrere Tage von der Einspeisung gekappt. Daraus resultiert, dass diese nicht eingespeiste Energie, durch fossile Brennstoffe kompensiert werden muss“, erkärt der Christdemokrat.
Doch auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruhen die Abschaltungen von Biogasanlagen durch Netzbetreiber, möchten von Danwitz und seine Kollegen in ihrer Kleinen Anfrage an die Landesregierung wissen. Ebenso, welche Möglichkeiten es gibt, Biogasanlagen mit Wärmeauskopplung nachrangig abzuregeln und eine Mindesterzeugung von 60 Prozent zu ermöglichen.
„Außerdem fragen wir, ob der Landesregierung Informationen vorliegen, in welchem Umfang in Niedersachsen Biogasanlagen bei Netzüberlastungen heruntergefahren werden, und in welchem Umfang Biogas über die Notfallfackeln ohne Nutzung verbrannt wird“, ergänzt der CDU-Politiker.
Ein weitere Anmerkung ist, warum die Regelung des konventionellen Bereichs, im Einspeisemanagement und beim Redispatch KWK-Anlagen nachrangig aus der Versorgung zu nehmen, nicht auf Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien übertragen wird.
Zudem weisen die CDU Landtagsabgeordneten darauf hin, dass die Verbände BDEW und VKU einen Leitfaden vorgelegt haben, der eine nachrangige Schaltung von erneuerbaren Energien aus KWK-Anlagen vorsieht. Dieser sei bisher nicht umgesetzt worden. Ob die Landesregierung die Gründe dafür kenne?
„Abschließend richten wir die Frage an die Landesregierung, ob sie vor dem Hintergrund der aktuell angespannten Lage auf dem Gasmarkt in der Umsetzung des Einspeiseleitfadens nach VKU und BDEW eine Perspektive für die Verdrängung von Gas und Öl im Wärmemarkt bereits für die nächste Heizperiode sieht. Sollte dies der Fall sein, möchten wir gerne wissen, welche konkreten Schritte die Landesregierung unternimmt, um den Einspeiseleitfaden zu ändern“, so von Danwitz.